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Responsible AI · Editorial Standard

KI.Transparent genutzt.

KI erweitert unsere Möglichkeiten. Verantwortung, Einordnung und Freigabe bleiben beim Menschen.

Stand · 29. August 2026

Auf dieser Seite

GrundsatzEinsatzbereicheKennzeichnungMenschliche KontrolleKommunikationRechtsrahmen
Unser MaßstabTechnische Unterstützung darf redaktionelle Verantwortung nicht ersetzen.
01 · GRUNDSATZ

Unterstützung durch KI.
Verantwortung durch Menschen.

Auf dieser Website sowie in Inhalten von René Matis und MATIS LABS kann künstliche Intelligenz zur Aufwertung, Bearbeitung und Ergänzung von Informationen eingesetzt werden. Das betrifft Bild, Text und Ton. KI ist dabei ein Werkzeug innerhalb eines menschlich verantworteten redaktionellen Prozesses.

Verbindlicher Redaktionsgrundsatz: Veröffentlichte Inhalte werden von Menschen geprüft, eingeordnet und freigegeben. Die redaktionelle Verantwortung wird nicht an ein KI-System delegiert.

02 · EINSATZBEREICHE

Wo KI unterstützen kann.

01 / BILD

Bild

Ergänzung, Retusche, Komposition, atmosphärische Aufwertung oder Erzeugung visueller Inhalte.

02 / TEXT

Text

Rechercheunterstützung, Strukturierung, sprachliche Überarbeitung, Zusammenfassung oder Entwurfsarbeit.

03 / TON

Ton

Bearbeitung, Optimierung, Transkription, Übersetzung oder ergänzende Audioproduktion.

03 · KENNZEICHNUNG

Herkunft wird sichtbar gemacht.

KI-generierte oder wesentlich KI-bearbeitete Inhalte kennzeichnen wir entsprechend den jeweils anwendbaren Transparenzpflichten des Artikels 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 und darüber hinaus immer dann, wenn die Information für das Verständnis oder die Einordnung eines Inhalts wesentlich ist.

KI-generiert
Ein Inhalt wurde überwiegend durch ein KI-System erzeugt.
KI-bearbeitet
Ein vorhandener Inhalt wurde mit KI wesentlich verändert oder erweitert.
KI-unterstützt
KI war ein Hilfsmittel im redaktionellen Prozess; Prüfung und Verantwortung liegen bei Menschen.

Reine Standardbearbeitungen, die Inhalt oder Aussage nicht wesentlich verändern, werden nicht automatisch mit einem sichtbaren Hinweis versehen. Technische oder gesetzlich erforderliche maschinenlesbare Markierungen bleiben davon unberührt.

04 · QUALITÄTSSICHERUNG

Kein Inhalt ohne redaktionelle Prüfung.

Vor einer Veröffentlichung prüfen wir Inhalte insbesondere auf sachliche Plausibilität, Kontext, Sprache, visuelle Stimmigkeit, mögliche Irreführung sowie den angemessenen Umgang mit Personen, Marken und Rechten Dritter. Bei personenbezogenen Darstellungen achten wir besonders auf eine klare Einordnung synthetischer oder bearbeiteter Bild-, Audio- und Videoinhalte.

Eine menschliche Freigabe ist kein Versprechen absoluter Fehlerfreiheit. Hinweise auf mögliche Fehler oder missverständliche Kennzeichnungen nehmen wir ernst und korrigieren sie nach Prüfung.

05 · MENSCH ZU MENSCH

Direkte Kommunikation bleibt persönlich.

Persönliche Gespräche, individuelle Beratung und die direkte Kommunikation mit René Matis finden von Mensch zu Mensch statt. Wir setzen kein KI-System ein, das sich in einer solchen Kommunikation als René Matis oder als eine andere reale Person ausgibt.

Automatisierte Funktionen können organisatorisch unterstützen, etwa bei Terminwahl, Transkription oder Vorbereitung. Sie ersetzen jedoch nicht die Person, mit der Sie sprechen.

06 · RECHTSRAHMEN

Orientierung am EU AI Act.

Artikel 50 des EU AI Act enthält Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte. Die Vorschriften gelten seit dem 2. August 2026. Welche Kennzeichnung im Einzelfall erforderlich ist, hängt unter anderem von Art, Zweck und Kontext des Inhalts ab.

Diese Seite beschreibt unseren redaktionellen Standard und ersetzt keine Rechtsberatung. Wir überprüfen den Standard regelmäßig und passen ihn an technische Entwicklungen sowie veröffentlichte Leitlinien an.

  • Verordnung (EU) 2024/1689 — EUR-Lex ↗
  • Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 ↗
RMRené Matis

Founder · Product Architect · CISSP
Köln, Deutschland

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